ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER

„Tage der Regeneration“

04.09. – 06.09.2026
Leuchtturmvorplatz Warnemünde

Veranstalter:
Vital & Physio GmbH
Am Kirchenplatz 2
18119 Rostock-Warnemünde

Veranstaltungsort: Vorplatz des
Leuchtturm Warnemünde

Ansprechpartner vor Ort: Filippo Portwich

Aufgrund der besseren Lesbarkeit und zum Verständnis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken wir uns auf die maskuline Form. Gemeint sind dabei stets alle Geschlechter.

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Aussteller und Standbetreiber der Veranstaltung „Tage der Regeneration“.
  2. Sie werden Bestandteil des Vertrages mit Angebotsannahme, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • 2 Vertragsschluss
  1. Die Standanmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme durch den Veranstalter zustande (Bestätigung oder Rechnungsstellung).
  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition besteht nicht.
  • 3 Zahlungsbedingungen
  1. Die Standgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt:
    • vom Vertrag zurückzutreten
    • den Stand anderweitig zu vergeben
    • bereits gezahlte Beträge als pauschalierten Schadensersatz einzubehalten
  3. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  • 4 Nutzung der Standfläche
  1. Die zugewiesene Standfläche darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
  2. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
  3. Der Aussteller verpflichtet sich, die Veranstaltung thematisch nicht zu beeinträchtigen.
  • 5 Aufbau- und Betriebspflichten
  1. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand fachgerecht, standsicher und betriebssicher aufzubauen.
  2. Es sind sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
  3. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  4. Stolperstellen, Kabel und Gewichte sind ordnungsgemäß zu sichern.
  5. Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeiten betreut zu halten.
  6. Der Standbetreiber is verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er alle rechtlichen Regularien erfüllt den Stand dort in der angekündigten Form zu betreiben (z.B. Reisegewerbeschein)
  • 6 Zelte und Überdachungen
  1. Eigene Zelte und Überdachungen sind zulässig, sofern sie:
    • wetterfest
    • küstentauglich
    • standsicher
    • für Windstärke mindestens 5 nach Beaufort-Skala geeignet sind
  2. Die Verankerung hat fachgerecht und ausreichend dimensioniert zu erfolgen (z. B. Gewichte, zugelassene Befestigungen).
  3. Der Aussteller trägt die vollständige Verantwortung für:
    • die Standsicherheit
    • die ordnungsgemäße Sicherung
    • sämtliche durch sein Zelt verursachten Schäden
  4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für:
    • Beschädigung oder Verlust von Zelten
    • Schäden durch Wind, Sturm oder Wetter
    • Folgeschäden jeglicher Art
  5. Bei sicherheitsgefährdenden Aufbauten ist der Veranstalter berechtigt:
    • Nachbesserung zu verlangen
    • den Aufbau zu untersagen
    • den Stand vorübergehend oder dauerhaft zu schließen

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

  • 7 Besondere Bedingungen des Veranstaltungsortes
  1. Die Veranstaltung findet im Außenbereich in unmittelbarer Küstennähe statt.
  2. Folgende ortstypische Risiken sind bekannt und vom Aussteller ausdrücklich akzeptiert:
    • starker Wind
    • plötzliche Wetterumschwünge
    • Sandflug
    • Regen und Feuchtigkeit
    • unebener Untergrund
    • erhöhte Besucherfrequenz
    • Steinplatten, keine Verankerung möglich, sowie Beschädigung untersagt.
  3. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Ausstattung hierauf auszurichten.
  • 8 Verkehrssicherungspflicht
  1. Der Aussteller trägt die volle Verkehrssicherungspflicht für seinen Standbereich.
  2. Er haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch:
    • unsachgemäßen Aufbau
    • mangelhafte Sicherung
    • herabfallende Gegenstände
    • ungesicherte Kabel

verursacht werden.

  • 9 Haftung des Veranstalters
  1. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit seinerseits nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für:
    • Diebstahl
    • Verlust
    • Wetterschäden
    • höhere Gewalt
    • Beschädigung von Ausstellungsgütern

wird ausgeschlossen.

  • 10 Versicherungspflicht
  1. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
  2. Diese muss Schäden aus Veranstaltungsteilnahme abdecken.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Versicherungsnachweis zu verlangen.
  • 11 Absage / Höhere Gewalt
  1. Bei Sturm, Gewitter, Starkregen, behördlicher Anordnung oder sonstiger höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden.
  2. In diesem Fall wird:
    • ein Ersatztermin angeboten oder
    • eine angemessene anteilige Rückerstattung vorgenommen.
  3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
  • 12 Rücktritt des Ausstellers
  1. Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Bei Rücktritt:
    • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr
    • danach: 100 % der Standgebühr
    • Es darf ein Ersatz gestellt werden, der Ersatzteilnehmer wird ebenfalls vom Veranstalter geprüft und gegebenenfalls zugelassen
  3. Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  • 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand Februar 2026