ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER
„Tage der Regeneration“
04.09. – 06.09.2026
Leuchtturmvorplatz Warnemünde
Veranstalter:
Vital & Physio GmbH
Am Kirchenplatz 2
18119 Rostock-Warnemünde
Veranstaltungsort: Vorplatz des
Leuchtturm Warnemünde
Ansprechpartner vor Ort: Filippo Portwich
Aufgrund der besseren Lesbarkeit und zum Verständnis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken wir uns auf die maskuline Form. Gemeint sind dabei stets alle Geschlechter.
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Aussteller und Standbetreiber der Veranstaltung „Tage der Regeneration“.
- Sie werden Bestandteil des Vertrages mit Angebotsannahme, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsschluss
- Die Standanmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar.
- Der Vertrag kommt durch Annahme durch den Veranstalter zustande (Bestätigung oder Rechnungsstellung).
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition besteht nicht.
- 3 Zahlungsbedingungen
- Die Standgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt:
- vom Vertrag zurückzutreten
- den Stand anderweitig zu vergeben
- bereits gezahlte Beträge als pauschalierten Schadensersatz einzubehalten
- Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- 4 Nutzung der Standfläche
- Die zugewiesene Standfläche darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
- Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
- Der Aussteller verpflichtet sich, die Veranstaltung thematisch nicht zu beeinträchtigen.
- 5 Aufbau- und Betriebspflichten
- Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand fachgerecht, standsicher und betriebssicher aufzubauen.
- Es sind sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Stolperstellen, Kabel und Gewichte sind ordnungsgemäß zu sichern.
- Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeiten betreut zu halten.
- Der Standbetreiber is verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er alle rechtlichen Regularien erfüllt den Stand dort in der angekündigten Form zu betreiben (z.B. Reisegewerbeschein)
- 6 Zelte und Überdachungen
- Eigene Zelte und Überdachungen sind zulässig, sofern sie:
- wetterfest
- küstentauglich
- standsicher
- für Windstärke mindestens 5 nach Beaufort-Skala geeignet sind
- Die Verankerung hat fachgerecht und ausreichend dimensioniert zu erfolgen (z. B. Gewichte, zugelassene Befestigungen).
- Der Aussteller trägt die vollständige Verantwortung für:
- die Standsicherheit
- die ordnungsgemäße Sicherung
- sämtliche durch sein Zelt verursachten Schäden
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für:
- Beschädigung oder Verlust von Zelten
- Schäden durch Wind, Sturm oder Wetter
- Folgeschäden jeglicher Art
- Bei sicherheitsgefährdenden Aufbauten ist der Veranstalter berechtigt:
- Nachbesserung zu verlangen
- den Aufbau zu untersagen
- den Stand vorübergehend oder dauerhaft zu schließen
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
- 7 Besondere Bedingungen des Veranstaltungsortes
- Die Veranstaltung findet im Außenbereich in unmittelbarer Küstennähe statt.
- Folgende ortstypische Risiken sind bekannt und vom Aussteller ausdrücklich akzeptiert:
- starker Wind
- plötzliche Wetterumschwünge
- Sandflug
- Regen und Feuchtigkeit
- unebener Untergrund
- erhöhte Besucherfrequenz
- Steinplatten, keine Verankerung möglich, sowie Beschädigung untersagt.
- Der Aussteller ist verpflichtet, seine Ausstattung hierauf auszurichten.
- 8 Verkehrssicherungspflicht
- Der Aussteller trägt die volle Verkehrssicherungspflicht für seinen Standbereich.
- Er haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch:
- unsachgemäßen Aufbau
- mangelhafte Sicherung
- herabfallende Gegenstände
- ungesicherte Kabel
verursacht werden.
- 9 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit seinerseits nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für:
- Diebstahl
- Verlust
- Wetterschäden
- höhere Gewalt
- Beschädigung von Ausstellungsgütern
wird ausgeschlossen.
- 10 Versicherungspflicht
- Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
- Diese muss Schäden aus Veranstaltungsteilnahme abdecken.
- Der Veranstalter ist berechtigt, einen Versicherungsnachweis zu verlangen.
- 11 Absage / Höhere Gewalt
- Bei Sturm, Gewitter, Starkregen, behördlicher Anordnung oder sonstiger höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden.
- In diesem Fall wird:
- ein Ersatztermin angeboten oder
- eine angemessene anteilige Rückerstattung vorgenommen.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
- 12 Rücktritt des Ausstellers
- Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
- Bei Rücktritt:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr
- danach: 100 % der Standgebühr
- Es darf ein Ersatz gestellt werden, der Ersatzteilnehmer wird ebenfalls vom Veranstalter geprüft und gegebenenfalls zugelassen
- Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand Februar 2026